• PROJEKTANTRÄGE


      PROJEKTANTRÄGE

    • Wer kann sich bewerben?

      Bewerben können sich alle Personen, Vereine, Initiativen, Kirchengemeinden und Verbände, die Ideen für neue Projekte haben.

      Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

      1. Der/die Antragstellende hat sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD zu bekennen und muss den zivilgesellschaftlichen Normen wie Demokratie, Gewaltfreiheit, Respekt und Toleranz entsprechen.

      2. Die beantragten Projekte dürfen keine agitatorischen Ziele verfolgen.

      Welche Projekte werden gefördert?

      1. Inhaltlich sollte sich das Projekt an der Gesamtstrategie bzw. den jährlichen Arbeitsschwerpunkten der „Hertener Partnerschaft für Demokratie“ orientieren. 
      2. Da die Mittel jährlich vergeben werden, ist die Laufzeit auf das Förderjahr zu begrenzen. 
      3. Für weitere Fragen steht die externe Koordinierungs- und Fachstelle gern zur Verfügung.

      An wen sind die Projektanträge zu stellen?

      Antragstellende, die Interesse an einer Förderung haben und die Fördervoraussetzungen erfüllen, reichen ihre Projektskizze bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle oder direkt auf unserer Homepage ein.

      Über die Vergabe von Mitteln aus dem Aktions- und Initiativfonds entscheidet der Begleitausschuss, über Mittel aus dem Jugendfonds, das Jugendforum.

      Das Anmeldeformular für Projektanträge finden Sie hier.

      Wer kann sich bewerben?

      Bewerben können sich alle Personen, Vereine, Initiativen, Kirchengemeinden und Verbände, die Ideen für neue Projekte haben.

      Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

      1. Der/die Antragstellende hat sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der BRD zu bekennen und muss den zivilgesellschaftlichen Normen wie Demokratie, Gewaltfreiheit, Respekt und Toleranz entsprechen.

      2. Die beantragten Projekte dürfen keine agitatorischen Ziele verfolgen.

      Welche Projekte werden gefördert?

      1. Inhaltlich sollte sich das Projekt an der Gesamtstrategie bzw. den jährlichen Arbeitsschwerpunkten der „Hertener Partnerschaft für Demokratie“ orientieren. 
      2. Da die Mittel jährlich vergeben werden, ist die Laufzeit auf das Förderjahr zu begrenzen. 
      3. Für weitere Fragen steht die externe Koordinierungs- und Fachstelle gern zur Verfügung.

      An wen sind die Projektanträge zu stellen?

      Antragstellende, die Interesse an einer Förderung haben und die Fördervoraussetzungen erfüllen, reichen ihre Projektskizze bei der externen Koordinierungs- und Fachstelle oder direkt auf unserer Homepage ein.

      Über die Vergabe von Mitteln aus dem Aktions- und Initiativfonds entscheidet der Begleitausschuss, über Mittel aus dem Jugendfonds, das Jugendforum.

      Das Anmeldeformular für Projektanträge finden Sie hier.